Unternehmenskrisen enden häufig in der Insolvenz
Die typische Unternehmenskrise verläuft diverse Stadien, bis es zur Insolvenz kommt, diese gilt es frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.
Mitten in der Corona Pandemie hat der Gesetzgeber, von vielen umbemerkt, einen neuen Werkzeugkoffer für angeschlagene Unternehmen entwickelt: die vorinsolvenzliche Sanierung. Dabei wurde direkt eine Forderung klargestellt: Die Geschäftsführung muss bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Sollte die Geschäftsführung solche Entwicklungen nicht erkennen, so kann auch darauf nicht reagiert werden; dies kann als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden (§43 GmbHG), mit Privathaftung als möglicher Folge.
Zudem gelten in der Unternehmenskrise viele Sonderpflichten und es existieren diverse Haftungsrisiken. Im Extremfall wird sogar eine Insolvenzreife zu späterkannt und die Geschäftsführung kann neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen befürchten.
Das Unternehmen schützen
Arbeitsplätze sichern
Rechtssicher agieren
Die typische Unternehmenskrise verläuft diverse Stadien, bis es zur Insolvenz kommt, diese gilt es frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.
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